AGB

§ 1 Geltung der Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Produkte der Sophien Arzneimittel GmbH, Handwerkerstr. 2a 56070 Koblenz (nachfolgend Verkäufer genannt) und nur, wenn der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB bzw. juristische Person ist. Der Verkäufer erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern iSv § 13 BGB.
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Erteilung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn er bei Bestellung darauf verweist und wir vorbehaltlos liefern.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  2. Mündliche, schriftliche oder elektronisch erteilte Angebote oder Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder wenn wir die Ware mit der Rechnung an den Käufer übersandt haben. Besondere Wünsche oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen.

§ 3 Preise

Die gelieferten Waren werden zu dem am Tag der Lieferung (Datum des Lieferscheins) gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

Verpackungs- und Transportkosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

  1. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. In diesen Fällen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerung, die nach Vertragsschluss, aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Versorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Insoweit ruht die Lieferverpflichtung des Verkäufers für die Dauer des Hindernisses und im Umfang seiner Wirkung.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, sind der Käufer und der Verkäufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist insoweit unter Berücksichtigung von § 10 ausgeschlossen.
  4. Bei Käufen nach Typmuster (Lohnherstellung) gelten, wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, die Eigenschaften des Musters nicht als Zusicherung. Das Muster gilt als Anschauungsobjekt, um den ungefähren Typ und Charakter der Ware zu zeigen.
  5. Bei Lieferung auf Abruf müssen die Abrufe innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 5 Versand, Gefahrenübergang und Versicherung

  1. Der Verkäufer trifft die Wahl des Versandweges nach bestem Ermessen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  3. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert, ansonsten erfolgt der Versand unversichert.

§ 6 Gewährleistung.

  1. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und dem Verkäufer alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware und vor Weiterverarbeitung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Später erkennbar gewordene Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich angezeigt werden.
  3. Die Gewährleistung für Sachmängel ist beschränkt auf die Lieferung einer mangelfreien Ersatzware. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist die Ersatzlieferung dem Käufer unzumutbar oder verweigern wir die Leistung ernsthaft und endgültig, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ist beschränkt nach Maßgabe des § 10; dies gilt auch für einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Eine Haftung für Mängel, die auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung oder Verarbeitung der Ware zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Bei Schadensersatzansprüchen gemäß § 10 verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die Veräußerung ist ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot (§ 399 BGB) besteht. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen Auskunft über die auf ihn übertragenen Forderungen und jeweiligen Schuldner zu erteilen.
  3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware, hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Käufer liegt, soweit nicht ausdrücklich durch uns erklärt, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf unserem Konto.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt dann erst als erfolgt, wenn der Verkäufer vorbehaltslos über den Betrag verfügen kann.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
  5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlungen einstellt, oder dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  6. Der Käufer kann gegen die Forderung des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 9 Rücknahme von Waren

Ordnungsgemäß gelieferte und mangelfreie Ware kann weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Bei Rücksendung ist der Verkäufer weder zur Aufbewahrung noch zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet.

§ 10 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den typisch vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine Schadensersatzhaftung wegen einer übernommen Garantie sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Arzneimittelgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

§ 11 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der Datenschutzgrundverordnung. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere zu den Betroffenen insoweit zustehenden Rechten finden Sie in den gesondert abrufbaren Datenschutzhinweisen, unter https://www.sophien-arznei.de/datenschutz

§ 12 Werbung/ Recht an Materialen

Der Verkäufer behält sich sämtliche Rechte an Materialen, die dem Käufer – gleich in welcher Form- zur Verfügung stellen, ausdrücklich vor. Dies gilt hinsichtlich Grafiken, Bildern, Zeichnungen, Programmierungen und Kalkulationen. Nutzungsrechte werden nur als einfache Rechte und nur, soweit für die Leistungserbringung zwingend erforderlich, eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 13 Arzneimittelrechtliche Vorschriften

Arzneimittelrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt, auch bei Auslandsgeschäften, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Koblenz/Rhein.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 15 Sonstiges

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheker.


Stand: 07.02.2025 · Sophien-Arzneimittel GmbH

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Impressum

Sophien-Arzneimittel GmbH
Handwerkerstraße 2a
56070 Koblenz

Telefon: +49 261 9 82 49 95
Telefax: +49 261 9 82 88 13
E-Mail: info@sophien-arzneimittel.de

Sitz der Gesellschaft: Koblenz
Handelsregister des Amtsgericht Koblenz, Registernummer 5 HRB 6964
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 237 686564

Vertretungsberechtigt
Sophien-Arzneimittel GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer
Jochen Meyer-Dönselmann im Sande und Carla Dortmann